Schuleingangsphase

Wann wird ein Kind schulpflichtig?

Ihr Kind muss für das am 01.08. beginnende Schuljahr schulpflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn es im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat.

 

Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie können ebenfalls angemeldet werden.

 

Der Weg bis zum Schulbeginn

Unabhängig vom ersten und letzten Unterrichtstag, beginnt ein Schuljahr immer am 1. August eines Jahres und endet zum 31. Juli des Folgejahres.

 

September vor Schuljahresbeginn
  • Anmelde-Elternabend an unserer Schule
  • Einladung dazu im Amtsblatt Sohland im Juni oder Juli sowie als Aushang in den Kitas Sohland und Taubenheim
Oktober bis Februar
  • Besuche in den Kitas durch die Vorschullehrerinnen, um die Kinder kennenzulernen
  • vereinzelte Schultests und individuelle Gespräche mit Eltern bei Kindern mit Besonderheiten

Nach Absprache mit der Schulleitung sind in begründeten Einzelfällen Rückstellungen möglich.

Oktober bis März
  • amtsärztliche Schulaufnahmeuntersuchung (SCHAU) für jedes Kind
bis April
  • Festlegung von Schulrückstellungen
Mai/Juni
  • Vorschulangebote für die Schulanfänger in unserer Schule
  • Aufnahmebescheide an die Eltern (diesbezügliches Datum wird jährlich neu vom Kultusministerium festgelegt)
  • Elternabend für die Eltern der künftigen Schulanfänger mit Vorbereitung des Schuleintritts und Kennenlernen des Schul- und Hortgebäudes
am Donnerstag vor dem Schuleintritt
  • nochmaliger Elternabend für letzte Absprachen zum Schulbeginn
Schuleintritt
  • im „Haus Oberlausitz“ Taubenheim, nachmittags