Schuleingangsphase
Wann wird ein Kind schulpflichtig?
Ihr Kind muss für das am 01.08. beginnende Schuljahr schulpflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn es im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat.
Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie können ebenfalls angemeldet werden.
Der Weg bis zum Schulbeginn
Unabhängig vom ersten und letzten Unterrichtstag, beginnt ein Schuljahr immer am 1. August eines Jahres und endet zum 31. Juli des Folgejahres.
September vor Schuljahresbeginn |
|
Oktober bis Februar |
Nach Absprache mit der Schulleitung sind in begründeten Einzelfällen Rückstellungen möglich. |
Oktober bis März |
|
bis April |
|
Mai/Juni |
|
am Donnerstag vor dem Schuleintritt |
|
Schuleintritt |
|